Er habe auch nicht auf einen Teil seines Honorars verzichtet. Der Stundenansatz sei ohnehin knapp bemessen, die Infrastrukturkosten hoch und der tatsächliche Aufwand grösser als die eingereichten 1390 Minuten. Vorliegend habe das Excel-Programm fehlerhaft funktioniert und im Endresultatfeld „Aufwand“ 8 nur die 960 Minuten der Klageerstellung berechnet. Da der Aufwand über 1390 Minuten ausgewiesen sei und vom Bezirksgericht richtig mit 23.16 Stunden angegeben wurde, sei ihm dieser Aufwand auch zuzusprechen.