Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden teilte dem Bezirksgericht Plessur mit Schreiben vom 27. November 2008 mit, dass der Totalbetrag der Honorarnote von Fr. 2'962.-- etwas hoch erscheine. Im Rahmen eines Verfahrens, für welches die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt worden sei, dürften nur die Tätigkeiten des Rechtsanwalts entschädigt werden, welche sich vernünftigerweise in Erfüllung seiner Aufgaben ergeben hätten. Es werde daher die Überprüfung der geltend gemachten anwaltlichen Bemühungen auf deren Angemessenheit und Erforderlichkeit beantragt.