Innert der angesetzten Frist habe er sich hierzu vernehmen lassen und beantragt, die Stellungnahme des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht nach der Überprüfung einzusehen und sich dazu vernehmen zu lassen. Die genannte Stellungnahme des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht sei ihm jedoch weder zur Orientierung noch zur Vernehmlassung zugesandt worden. Bis heute wisse er nicht, wie sich das Amt geäussert habe.