Die Partei sei vom Gericht nicht nur über den Eingang solcher Eingaben zu orientieren, sie müsse - auch ohne offiziellen Schriftenwechsel - die Möglichkeit zur Stellungnahme/Replik haben. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2008 habe ihn das Bezirksgericht Plessur über das Schreiben des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden vom 27. November 2008 informiert. Innert der angesetzten Frist habe er sich hierzu vernehmen lassen und beantragt, die Stellungnahme des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht nach der Überprüfung einzusehen und sich dazu vernehmen zu lassen.