A. Mit Prozesseingabe vom 4. Juli 2008 an das Bezirksgericht Plessur machte X. verschiedene Ansprüche aus Arbeitsvertrag gegenüber A. geltend. Am 16. Juli 2008 liess er sodann für jenes Verfahren ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung stellen. Der Bezirksgerichtsvizepräsident Plessur erachtete die Voraussetzungen für die Bewilligung zur unentgeltlichen Rechtspflege aufgrund der eingereichten Unterlagen als erfüllt und bewilligte das Gesuch von X. mit Verfügung vom 6. August 2008.