4. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 7000.-- zuzüglich Schreibgebühren von Fr. 224.-- , total somit Fr. 7'224.-- , gehen zu Lasten der Klägerin und Berufungsbeklagten, die ausserdem die Beklagte und Berufungsklägerin für das Berufungsverfahren mit Fr. 3'347.-- (inkl. 3 % Barauslagen und 7,6% MwSt.) aussergerichtlich zu entschädigen hat.