3. Die vermittleramtlichen Kosten von Fr. 300.-- sowie die Kosten des Bezirksgerichts Maloja von Fr. 10'500.-- gehen zu Lasten der Klägerin und Berufungsbeklagten, die ausserdem die Beklagte und Berufungsklägerin für das vorinstanzliche Verfahren mit Fr. 12'661.20 aussergerichtlich zu entschädigen hat.