Der Rechtsvertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Wieser, stellte zum Vergleich dazu ein Honorar nach Zeitaufwand von Fr. 6'615.--, Barauslagen von Fr. 175.-- und Mehrwertsteuern von Fr. 516.05, insgesamt somit Fr. 7'306.05 in Rechnung. Es gilt zu beachten, dass der geltend gemachte Aufwand, welcher in Zusammenhang mit der Prüfung der Rechtslage betreffend Versicherungsabdeckung (assista tcs) entstanden ist, nicht im Rahmen der ausseramtlichen Entschädigung weiter verrechnet werden darf. Die Klägerin ist von der Problematik der Versicherungsabdeckung nicht betroffen, weshalb ihr dieser Aufwand auch nicht in Rechnung gestellt werden darf.