Diese setzt sich zusammen aus einem Zeithonorar von Fr. 11'700.-- (48h 45’ à Fr. 240.--), einem Interessenwertzuschlag von Fr. 2’187.90, Auslagen von Fr. 351.-- (3%) sowie der Mehrwertsteuer von Fr. 1'082.15 (7.6%). Dies erscheint aufgrund der sich stellenden Sach- und Rechtsfragen und der Bedeutung der Sache als übersetzt. Der Rechtsvertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Wieser, stellte zum Vergleich dazu ein Honorar nach Zeitaufwand von Fr. 6'615.--, Barauslagen von Fr. 175.-- und Mehrwertsteuern von Fr. 516.05, insgesamt somit Fr. 7'306.05 in Rechnung.