Auch aus Sinn und Zweck der fraglichen Vereinbarung ergibt sich nichts anderes. Denn der Aufenthalt beziehungsweise die Lagerung von Mobiliar in der Dépendance war augenscheinlich nur als temporäre Zwischenlösung gedacht. Es ist kaum anzunehmen, dass ein Paar nach der Scheidung auf die Dauer praktisch keine räumliche Trennung vollzieht. Nachdem mit Hilfe der Vermittlung der Klägerin ein Lagerraum in L. gefunden werden konnte, wurde am 29. Oktober 2007 eine erste Fuhre transportiert. Es ist naheliegend, dass B. der Klägerin - mit welcher er regelmässig zusammenarbeitet - den Auftrag erteilt hat, das Zügelgut ins D. zu transportieren.