„Beiliegend senden wir Ihnen im Auftrag der C. AG die Rechnungen für sämtliche Verlade- und Transportaufwendungen, …“. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb die Rechnungen im Auftrag der C. AG gesendet werden, wenn – nach Ansicht der Klägerin - die Beklagte die Auftraggeberin gewesen sein soll. Das gleiche gilt für den vereinbarten Rabatt. Hierzu hält die Y. auf den Rechnungen fest: “./. 8% Spezialrabatt gemäss Abmachung mit Herr B.“. Wäre die Beklagte Auftraggeberin, wäre nicht einzusehen, weshalb die Preisverhandlungen mit B. hätten geführt werden sollen, zumal kein Vertretungsverhältnis behauptet oder nachgewiesen wurde.