2. Der Klägerin wird in der Betreibung Nr. 2085046 des Betreibungsamtes Oberengadin für den Betrag von Fr. 26'783.65 zuzüglich Zins zu 5 % seit 10. Juni 2008 definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.-- einem Streitwertzuschlag von Fr. 2'000.-- und Schreibgebühren von Fr. 500.-- sowie die vermittleramtlichen Kosten von Fr. 3000.-- werden zu 2/5 der Klägerin und zu 3/5 der Beklagten auferlegt. 4. Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin ausseramtlich mit Fr. 1'461.20 (1/5 von Fr. 7'306.05) zu entschädigen.