G. Mit Urteil vom 9. Juni 2009, mitgeteilt am 17. August 2009, erkannte das Bezirksgericht Maloja: „1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den Betrag von Fr. 26'783.65 zuzüglich Zins zu 5 % seit 10. Juni 2008 zu bezahlen. 2. Der Klägerin wird in der Betreibung Nr. 2085046 des Betreibungsamtes Oberengadin für den Betrag von Fr. 26'783.65 zuzüglich Zins zu 5 % seit 10. Juni 2008 definitive Rechtsöffnung erteilt.