A. liess die kostenfällige Abweisung der Klage beantragen. D. Mit Prozesseingabe vom 4. Dezember 2008 prosequierte die Y. den Leiteschein mit unveränderten Rechtsbegehen an das Bezirksgericht Maloja. A. liess in der Prozessantwort vom 12. Januar 2009 die kostenfällige Abweisung der Klage beantragen. Zudem beantragte sie, B. sei der Streit zu verkünden.