Mit Rechnungen datiert vom 20. Januar 2008 stellte die Y. A. für diesen Umzug ins D. einen Betrag von insgesamt Fr. 43'658.55 in Rechnung. A. weigerte sich diese Rechnungen zu begleichen, zumal sie den fraglichen Auftrag nicht erteilt habe. B. Als A. auch nach einer Mahnung sich weigerte, die Fr. 43'658.55 zu bezahlen, leitete die Y. beim Betreibungsamt Oberengadin. die Betreibung ein. Darauf erhob A. am 5. August 2008 gegen den Zahlungsbefehl Betreibungs-Nr. 2085046 vom 21. Juli 2008 Rechtvorschlag.