Ausserdem verpflichtete sich der Ehemann, die Zügelkosten seiner Ehefrau von Schloss C. an ihren neuen Wohnsitz in der Schweiz mit der Firma F., H., zu übernehmen (bB 2). In der Folge erhielt die Y., welche in ihrer Eigenschaft als Bauunternehmerin mehrfach Bauarbeiten auf Schloss C. ausgeführt hatte, den Auftrag, den Hausrat von A. ins D. zu zügeln. Eine erste Fuhre wurde am 29. Oktober 2007 befördert. Die zweite Fuhre folgte am 5. November 2007. Mit Rechnungen datiert vom 20. Januar 2008 stellte die Y. A. für diesen Umzug ins D. einen Betrag von insgesamt Fr. 43'658.55 in Rechnung.