d/bb. Das Patentanwaltsbüro war mit der fraglichen Patentierung demnach zumindest von Mitte August 2007 bis am 8. Oktober 2008 befasst. Wie im Sachverhalt dargestellt, erfolgte die Experteninstruktion am 10. März 2008. Am 4. Juni 2008 wies B. den damals prozessleitenden Richter auf den fraglichen Umstand hin, und am 1. Dezember 2008 erstattete er das Gutachten. Somit arbeitete der Experte in der Streitangelegenheit Y./X. AG das Gutachten exakt zu einem Zeitpunkt aus, als er mit der Patentierung der Erfindung der Y. befasst war.