Das europäische Anmeldeverfahren gliedert sich – im Anschluss an die Eingangsund Formalprüfung – in zwei Teile: Zuerst muss der Stand der Technik mit Hilfe einer Recherche festgestellt werden. Dazu dient der europäische Recherchenbericht. Dessen Veröffentlichung löst die wichtige 6-Monats-Frist zur Stellung des Prüfungsantrags und Zahlung der Prüfungs- und Benennungsgebühren aus, die vom Anmelder bzw. seinem Vertreter zu beachten ist (Pedrazzini/Hilti, a.a.O., S. 255 ff.). Mit dem Patentanspruch definiert der Anmelder die Erfindung. Die Patentansprüche sind deshalb das Herzstück der