Eine europäische Patentanmeldung kann jede berechtigte Person einreichen. Besitzt der Anmelder keine umfassenden Erfahrungen auf dem Gebiet des Patentrechts, wird eine Vertretung durch eine beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreterin indes dringend empfohlen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die zahlreichen Fristen sowie Form- und Verfahrensvorschriften routinemässig überwacht und eingehalten werden (Pedrazzini/Hilti, a.a.O., S. 242 f.). Wird die Anmeldung von professionellen Patentanwälten abgefasst, erfüllt sie praktisch immer die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldedatums.