Beim Verfahren zur Erteilung eines Patents bestehen im Wesentlichen zwei Grundformen: Das blosse Registrierungsverfahren und das materielle Prüfungsverfahren, wo die Prüfung der Erfindung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit im Mittelpunkt steht. Beim europäischen Anmeldeverfahren – und um ein solches geht es im nachfolgend aufgeführten Lizenzvertrag zwischen der Y. und der F. AG – handelt es sich um ein materielles Prüfungsverfahren (vgl. dazu und zum ganzen Verfahrensablauf Pedrazzini/Hilti, a.a.O., S. 228 f.).