Seite 4 — 17 Am 2. November 2009 (act. 09) liess die Beschwerdeführerin dem Kantonsgericht eine kurze Stellungnahme zur Beschwerdeantwort zukommen. Mit Schreiben vom 9. November 2009 (act. 11) beantragte die Beschwerdegegnerin, diese Eingabe aus dem Recht zu weisen. Auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung sowie auf die Ausführungen der Rechtsvertreter der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen