4. Eventualiter zu Antrag 1: Sollte Antrag 1 abgewiesen werden, sei der Beklagten Frist anzusetzen, um als Voraussetzung zu einer noch zu beantragenden Oberexpertise vor der Experteninstruktion in tatsächlicher Hinsicht zum Thema der äquivalenten Verletzung des Streitpatents schriftlich Stellung zu nehmen. 5. Eventualiter zu Antrag 3: Sollte Antrag 3 abgewiesen und ein neues Gutachten angeordnet werden, sei der Beklagten Frist anzusetzen, um vor der Experteninstruktion in tatsächlicher Hinsicht zum Thema der äquivalenten Verletzung des Streitpatents schriftlich Stellung zu nehmen."