3. Die Gerichtskosten von Fr. 300.00 zuzüglich Schreibgebühren von Fr. 128.00, total somit Fr. 428.00, gehen zu Lasten des Bezirks Maloja, der zudem die X. mit Fr. 828.50 einschliesslich Mehrwertsteuer und Y. mit Fr. 581.00 einschliesslich Mehrwertsteuer ausseramtlich zu entschädigen hat.