Seite 5 — 7 des krassen Fehlers des Bezirksgerichtspräsidiums Maloja notwendig wurde. Demzufolge sind die Verfahrenskosten und die ausseramtlichen Entschädigungen für das Beschwerdeverfahren im Sinne der obigen Ausführungen zu Lasten des Bezirks Maloja festzusetzen.