3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2006 zu übergeben. 4. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den Lohnausweis 2006 auszustellen. 5. Die Gerichtsgebühr von CHF 1'000.-- und CHF 200.-- Schreibgebühren gehen zulasten der Gerichtskasse. 6. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger mit CHF 1'500.-- inkl. MwSt. ausseramtlich zu entschädigen. 7. (Rechtsmittelbelehrung). 8. (Mitteilung).“