Seite 2 — 7 „1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger CHF 2'560.-- brutto, zuzüglich 5% Zins seit dem 3. Januar 2007, zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ein Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht, auszustellen. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2006 zu übergeben.