Beklagtisches Rechtsbegehren 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten, eventuell sei sie abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers. Widerklage 1. Der Widerbeklagte sei zu verpflichten, der Widerklägerin CHF 4'980.00 nebst 5% Zins seit 02.01.2007 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge inkl. MWSt. zu Lasten des Widerbeklagten.“