A. Am 5. Dezember 2006 schloss die X. als Arbeitgeberin mit Y. als Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Dieser wurde jedoch am 2. Januar 2007 fristlos aufgelöst. Im Anschluss kam es zwischen den Parteien über Forderungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Streit.