bb) Im vorliegenden Fall hat sich gerade eine dem Trabrennsport inhärente Gefahr verwirklicht, nämlich dass die Gespanne sich gegenseitig abgedrängt haben. Diese Auffassung wird auch von dem vom Untersuchungsrichter beigezogenen Experten bestätigt. Dieser antwortete auf eine entsprechende Frage hin, dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn alle drei Gespanne (C., N., O.) ausreichend Abstand zu den Rails beziehungsweise zum rechts daneben fahrenden Gespann gehalten hätten (Editionen I, act. 3.32, S. 12).