VI/4 S. 2), bei welchem ein Wagen einhängte obwohl neue Rails verwendet wurden. K. führte weiter aus, dass ein Einhängen am Pfosten im Grunde immer - auch bei den neuen Rails - passieren könne, wenn jemand zu nahe an der Rennbahnabgrenzung fahre. Im Zusammenhang mit den vom Berufungskläger angesprochenen Kippstangen führte er zudem aus, dass diese auf Sandbahnen üblich seien. Entsprechende konkrete Erfahrungen bei Schneebahnen liegen offenbar keine vor. Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass zum Zeitpunkt des Unfalls -