Seite 10 — 16 in A., sondern auch an anderen Orten. Die Aussage bezog sich somit aber nicht konkret auf die Rennbahn A., sondern allgemein auf den Trabrennsport. Alle anderen fachkundigen Zeugen (I., K., L., M.), erachteten die Rails ausdrücklich als sicher. Einzig der im Strafverfahren beigezogene Gutachter führte aus, er halte die verwendeten Rails aufgrund der erkennbaren Gefahr des Einhängens der Schlittenkufen an den senkrechten Holzpfosten für besonders gefährlich. Diese Meinungsäusserung widerspricht einerseits der Ansicht der vorerwähnten fachkundigen Zeugen.