Das Reglement und die Kontrollen dienen unter anderem der Gewährung der Sicherheit. Es ist davon auszugehen, dass Reglementsbestimmungen die besonderen Gefahren des Pferderennsports berücksichtigen und die Delegierten bei der Kontrolle dem besonderen Zweck einer Rennbahn Beachtung schenken. Bereits dies indiziert, dass ein abgenommenes und für gut befundenes Werk bei bestimmungsgemässem Gebrauch genügend Sicherheit bietet. Eine Verletzung des Trabrennreglements wurde denn auch nicht geltend gemacht.