a) Der Kläger macht zunächst geltend, die Bauart der Innenrails sei mangelhaft. Die Anlage sie gefährlich, weil es möglich sei, mit den Pfosten zu kollidieren oder mit den Kufen eines Sulkys einzuhängen. Der Präsident von Y., G., habe beim Untersuchungsrichter ausgesagt, man würde in A. die Rails schon seit 95 Jahren auf diese Art bauen. Diese Aussage zeige, dass in A. nie jemand daran gedacht habe, die Rails an neuere sicherheitstechnische Möglichkeiten anzupassen. Die Rails mit Schwanenhälsen, welche das Einhängen der Kufen an den Pfosten verhindern würden, gebe es schon lange.