I. Am 15. März 2010 fand die Hauptverhandlung statt, an welcher der Berufungskläger mit seinem Rechtsvertreter sowie der Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten teilnahmen. Rechtsanwalt lic. iur. Marcus Wiegand als Eingerufener verzichtete auf die Teilnahme. Mit Datum vom 17. März 2010 teilte die II. Zivilkammer des Kantonsgerichts von Graubünden den Parteien das Urteil im Dispositiv mit. Mit Schreiben vom 25. März 2010 liess der Berufungskläger fristgerecht eine vollständige, schriftlich begründete Ausfertigung des Entscheids beantragen.