E. Nach Erlass einer Beweisverfügung am 11. September 2007 setzte der Bezirksgerichtspräsident Maloja eine Verhandlung über die erhobene Einrede der Verjährung im Sinne von Art. 93 f. ZPO an. Auf Antrag von X. vom 11. Januar 2008 wurde seinem vormaligen Rechtsvertreter Rechtsanwalt lic. iur. Marcus Wiegand am 14. Januar 2008 der Streit verkündet.