Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 2063686 sei zu beseitigen und für die dort genannte Forderung nebst Zins Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beklagten, letztere zuzüglich 7.6% MwSt.“ Beklagtisches Rechtsbegehren 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Klägers.“