hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Am 3. Februar 2002 fand im Rahmen des ersten Rennsonntags des Y. 2002 auf dem gefrorenen A.-See das Trabrennen GP B. statt. Im Verlauf dieses Rennens kam es zu einem Überholmanöver, infolgedessen C. mit seinem Gefährt gegen die Innenrails gedrängt wurde, wo der Schlitten mit der linken Kufe an einem Pfosten einhängte und gegen einen Pfosten der Abschrankung prallte. Dabei wurde nicht nur C. schwer verletzt, auch das Pferd D. von X. erlitt Verletzungen. Ausserdem wurden das Geschirr und der Schlitten beschädigt.