2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 5’000.-- zuzüglich Fr. 240.-- Schreibgebühren, somit total Fr. 5'240.--, gehen zulasten des Kantons Graubünden. 3. Der Berufungskläger wird verpflichtet, den Berufungsbeklagten für das Berufungsverfahren aussergerichtlich mit Fr. 2'500.-- (inkl. MwSt.) zu entschädigen.