e) Gemäss KB 13 und 14 wurde die Kündigung wegen verspäteter Lohnzahlung ausgesprochen. In der Prozesseingabe wurden die wichtigen Gründe, die zur Auflösung des Vertrages geführt haben, weiter umschrieben und ergänzt (vgl. S. 4 ff., Ziff. 3-7, S. 14 oben). So macht der Berufungskläger geltend, er habe den Arbeitsvertrag selbst aufsetzen müssen, es habe Probleme mit der Abrechnung der Krankenversicherung gegeben, der Berufungsbeklagte habe einen unangemessenen Umgang mit Patienten gepflegt etc. Der Beklagte bestreitet die Vorwürfe. Es treffe zwar zu, dass einzelne Vorkommnisse zu Irritationen zwischen den Parteien geführt hätten.