Seite 8 — 14 nungen bezahlt seien (vgl. Zeugeneinvernahme von E. vom 18. August 2008, S. 4), lassen darauf schliessen, dass die Parteien tatsächlich im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses neue Zahlungsmodalitäten vereinbart haben. Nach Erhalt der Kündigung im Mai 2007 hat der Berufungskläger aber zu erkennen gegeben, dass er von nun an die vertragskonforme Bezahlung aller Lohnbestandteile verlange.