cc) Bei einem Vergleich der Zahlungseingänge betreffend den variablen Lohn fällt auf, dass die Zahlungen – entgegen der vertraglichen Vereinbarung – zu Beginn und am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht in den ersten Tagen des Folgemonates vorgenommen worden sind. Jene für die Monate November 2006 bis März 2007 sind hingegen immer zu Beginn des Folgemonates entrichtet worden. Es drängt sich daher die Frage auf, ob die Parteien nachträglich andere als durch den Vertrag festgelegte Zahlungsmodalitäten vereinbart haben.