2. Aus den Akten geht hervor, dass beide Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass zwischen dem Berufungskläger und dem Berufungsbeklagten ein Arbeitsverhältnis im Sinne von Art. 319 ff. OR bestand. Am 8. Juli 2007 löste der Berufungskläger das Arbeitsverhältnis fristlos auf. Gegenstand der vorliegenden Berufung bildet lediglich die Frage, ob die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer zu Recht erfolgt ist. Ist dies zu verneinen, so ist die Berufung vollumfänglich abzuweisen.