Seite 3 — 14 in Bezug auf die in den Rechtsschriften geltend gemachten Forderungen per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt sind. 3. Die Kosten des Bezirksgerichtes Plessur von CHF 7'522.80 (Gerichtsgebühren CHF 6'000.00, Schreibgebühren CHF 593.00, Bargebühren CHF 479.80, Streitwertzuschlag CHF 450.00) gehen zu Lasten der Gerichtskasse. Y. wird verpflichtet, X. mit CHF 12'965.95 (inkl. Barauslagen und 7.6% MWST) ausseramtlich zu entschädigen. 4. (Mitteilung).“