Seite 2 — 14 D. Mit Prozesseingabe vom 24. Dezember 2007 prosequierte der Kläger die Klage frist- und formgerecht an das Bezirksgericht Plessur. Dabei reduzierte er sein Rechtsbegehren auf Bezahlung von Fr. 22'468.40 nebst 5% Zins auf Fr. 19'668.40 seit 9. Juli 2007 und 5% Zins auf Fr. 2'800.-- seit 28. September 2007. Zudem zog er die Ziffer 2 seines Rechtsbegehrens zurück. Der Beklagte beantragte in seiner Prozessantwort vom 17. März 2008 die Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich 7.6% Mehrwertsteuer, zulasten des Klägers.