C. Am 1. Oktober 2007 instanzierte Dr. med. Y. beim Vermittleramt des Kreises B. gegen PD Dr. med. X. eine Klage betreffend Forderungen aus dem Arbeitsvertrag. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung erstellte der Vermittler am 5. Dezember 2007 einen Leitschein mit folgendem klägerischen Rechtsbegehren: „1. Der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von Fr. 22'790.85 nebst 5 % Zins auf Fr. 19'990.85 seit 9. Juli 2007 und 5 % Zins auf Fr. 2'800.-- seit 28. September 2007 zu bezahlen. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger das FMH-Zeugnis sowie ein Arbeitszeugnis auszustellen.