Die Zahlung des variablen Lohnes für den Monat Juni 2007 entrichtete der Arbeitgeber nicht innert der gesetzten Frist. Ausserdem waren die Entschädigungen für die Beteiligung an Operationen ausstehend. Als Reaktion darauf kündigte Dr. med. Y. die Arbeitsstelle fristlos und teilte PD Dr. med. X. am 8. Juli 2007 telefonisch mit, dass er definitiv nicht mehr zur Arbeit erscheinen werde.