Y. verfassten schriftlichen Arbeitsvertrag und vereinbarten einen fixen Lohnanteil von brutto Fr. 10'000.-- und einen variablen Lohnanteil abhängig von dem in der eigenen Sprechstunde erzielten Umsatz, wobei die Abrechnung und Auszahlung monatlich zu erfolgen hatte. Des Weiteren sah der Vertrag eine anteilsmässige Entschädigung für die ärztlichen und technischen Leistungen von Dr. med. Y. bei Operationen vor.