Seite 30 — 31 III. Demnach wird erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 8'496.-- (Gerichtsgebühr Fr. 8'000.--, Schreibgebühr Fr. 496.--) gehen zu Lasten der Berufungsklägerin, die die Berufungsbeklagte ausserdem mit Fr. 3'542.95 inklusive Spesen und Mehrwertsteuer aussergerichtlich zu entschädigen hat.