d/dd. Unter diesen Umständen sind die Einwände der Berufungsklägerin nicht geeignet, ernsthafte Zweifel über die entscheidende Rolle der Eisglätte des Verbindungsweges als Ursache des Sturzes der Berufungsbeklagten zu Seite 26 — 31 erwecken. Die Vorinstanz hat den natürlichen Kausalzusammenhang daher zu Recht bejaht.