Zwar trifft es zu, dass die Aussagen der Berufungsbeklagten und der Zeugen in diesem Punkt differieren. So liess Y. in der Prozesseingabe ausführen, sie habe Schuh-Spikes montiert gehabt. Anlässlich der Berufungsverhandlung präzisierte ihr Rechtsvertreter diese Angabe dahingehend, seine Mandantin habe zwar nach dem Verlassen des Zuges die Schuh-Spikes montiert, danach aber wieder abgestreift. Im Sturzmoment habe sie hohe Schuhe mit Profilsohle getragen. In der Meldung des Schadenfalls an die Protekta-Rechtsschutzversicherung (KB 3)